Immobiliendienstleistung

Objektbetreuung

Regelmäßige Begehung, technische Kontrolle und Kleinreparaturen, mit schriftlicher Rückmeldung an den Auftraggeber.

Bereich
Immobiliendienstleistungen
Einsatzgebiet
Stuttgart und Region
Ansprechpartner
Hasan Günes
Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses mit Briefkastenanlage und Treppenstufen

Worum es hier geht

Objektbetreuung ist kein Rundgang. Der Wert entsteht daran, dass ein Schaden früh auffällt, schriftlich festgehalten und gemeldet wird, solange er noch klein ist.

✓Umfang und Rhythmus vertraglich festgelegt
✓Auffälligkeiten werden dokumentiert
✓Schriftliche Meldung an den Auftraggeber
✓Fester Ansprechpartner am Objekt

Was dazugehört

  • Regelmäßige Begehung nach vereinbartem Rhythmus
  • Technische Kontrolle der Allgemeinbereiche
  • Kleinreparaturen im vereinbarten Rahmen
  • Kontrolle von Zugängen, Beleuchtung und Schließanlage
  • Schlüsselverwaltung nach Vereinbarung
  • Ablesungen und Zählerstände nach Absprache
  • Schriftliche Meldung von Auffälligkeiten

Im Detail

Was bei einer Begehung geprüft wird

Sicht- und Funktionskontrolle der Gemeinschaftsflächen, dazu Beleuchtung, Türen, Zugänge und Schließanlage. Auffälligkeiten werden festgehalten und weitergegeben, solange sie noch klein sind.

Kleinere Instandhaltung

Kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten im Rahmen unserer handwerklichen Berechtigungen. Für darüber hinausgehende Facharbeiten stimmen wir mit qualifizierten Fachbetrieben oder mit unserem eigenen Baubereich ab.

Was in der Dokumentation steht

Datum und Uhrzeit, Objekt, durchgeführte Leistung, festgestellte Auffälligkeiten und, wo es hilft, ein Foto. Daraus lässt sich in der Eigentümerversammlung belegen, was wann geschehen ist.

Wenn baulicher Handlungsbedarf auffällt

Dann endet unsere Leistung nicht bei der Schadensmeldung. Notwendige Instandsetzungs-, Fliesen-, Boden- oder Ausbauarbeiten können über den Baubereich geprüft, angeboten und nach Beauftragung ausgeführt werden.

Häufige Fragen zum Objektbetreuung

Können Schäden fotografisch dokumentiert werden?

Ja. Bei Schäden und bei Zuständen, die sich schlecht beschreiben lassen, gehört ein Foto zur Meldung. Das erspart die Rückfrage, wie schlimm es wirklich ist.

Werden die Einsätze dokumentiert?

Ja, schriftlich auf Papier, mit Datum, Uhrzeit und der durchgeführten Leistung. Kein Portal, in das sich jemand einloggen muss: ein Nachweis, den Sie ablegen und im Zweifelsfall vorlegen können. Gerade beim Winterdienst ist genau das der Punkt, auf den es ankommt.

Was passiert, wenn bei einer Begehung ein Schaden auffällt?

Er wird dokumentiert, was, wo, seit wann, mit Foto, und Ihnen gemeldet. Bei Gefahr im Verzug sofort, sonst gesammelt im vereinbarten Rhythmus. Ob und wie behoben wird, entscheiden Sie.

Können Sie die Instandsetzung gleich mit übernehmen?

Wenn Sie das möchten, ja. Der Baubereich derselben Firma erstellt dann ein Angebot über die Instandsetzung. Sie sind aber nicht daran gebunden. Die Meldung ist unabhängig davon, wer sie behebt.

Übernehmen Sie die Schlüsselverwaltung?

Nach Vereinbarung, ja. Umfang, Übergabe und Aufbewahrung werden dann vorab schriftlich festgelegt. Das ist ein Punkt, bei dem Unklarheit niemandem hilft.

Frage zu diesem Bereich?

Rufen Sie an, Umfang und Rhythmus lassen sich am Telefon klären. Oder starten Sie den Projekt-Check.

Sprechen wir darüber

Am schnellsten geht es telefonisch. Eine erste Einschätzung bekommen Sie sofort.