Immobiliendienstleistung

Winterdienst

Räum- und Streueinsätze mit eigenen Geräten auf Gehwegen, Zugängen und Zufahrten. Jeder Einsatz schriftlich mit Datum und Uhrzeit festgehalten.

Bereich
Immobiliendienstleistungen
Einsatzgebiet
Stuttgart und Region
Ansprechpartner
Hasan Günes
Geräumter und gestreuter Zugang zu einem Hauseingang nach Schneefall

Worum es hier geht

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen. Im Streitfall zählt aber nicht, dass geräumt wurde, sondern dass sich belegen lässt, wann. Wir räumen mit eigenen Geräten und halten jeden Einsatz schriftlich fest.

✓Umfang und Rhythmus vertraglich festgelegt
✓Auffälligkeiten werden dokumentiert
✓Schriftliche Meldung an den Auftraggeber
✓Fester Ansprechpartner am Objekt

Was dazugehört

  • Gehwege, Zugänge und Hauseingänge
  • Zufahrten und Stellplätze nach Absprache
  • Räumung mit eigenen Geräten
  • Einsatz nach Witterungslage
  • Streugutbeschaffung und -lagerung
  • Einsatznachweis schriftlich, mit Datum und Uhrzeit
  • Abstimmung der Einsatzzeiten mit dem Auftraggeber

Im Detail

Welche Flächen geräumt werden

Hauseingänge, Gehwege und Zugänge, dazu Zufahrten sowie vereinbarte Stell- und Verkehrsflächen. Welche Flächen dazugehören, steht vor dem ersten Einsatz fest und nicht beim ersten Schneefall.

Räumen und Streuen

Geräumt wird mit eigenen Geräten, gestreut wird bei Schnee- und Eisglätte. Beschaffung und Lagerung des Streuguts sowie das Nachfüllen richten sich nach der Vereinbarung.

Kontrollfahrten und Nachweis

Kontrollfahrten erfolgen entsprechend der Vereinbarung. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit schriftlich festgehalten, damit im Streitfall belegbar ist, wann geräumt und gestreut wurde.

Was vor Vertragsbeginn festgelegt wird

Leistungsflächen, Einsatzbedingungen und Dokumentation werden vor Vertragsbeginn eindeutig festgelegt. Das ist die Grundlage, auf der beide Seiten wissen, was geschuldet ist.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht vollständig?

Die Pflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen. Wie weit die Übertragung im Einzelfall reicht, wird im Vertrag festgelegt, einschließlich der Einsatzzeiten und der Flächen.

Räumen Sie mit eigenen Geräten?

Ja. Der Winterdienst läuft mit eigener Technik und eigenen Leuten, nicht über einen zugekauften Dienst. Das ist der Grund, warum wir Einsatzzeiten verbindlich zusagen können, und warum wir einen Bestand vorher ansehen, bevor wir ihn zusagen.

Frage zu diesem Bereich?

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