Immobiliendienstleistung 04

Winterdienst

Räum- und Streueinsätze mit eigenen Geräten auf Gehwegen, Zugängen und Zufahrten. Jeder Einsatz schriftlich mit Datum und Uhrzeit festgehalten.

Bereich
Immobiliendienstleistungen
Einsatzgebiet
Stuttgart und Region
Ansprechpartner
Hasan Güneş
Geräumter und gestreuter Zugang zu einem Hauseingang nach Schneefall

Worum es hier geht

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen. Im Streitfall zählt aber nicht, dass geräumt wurde, sondern dass sich belegen lässt, wann. Wir räumen mit eigenen Geräten und halten jeden Einsatz schriftlich fest.

Umfang und Rhythmus vertraglich festgelegt
Auffälligkeiten werden dokumentiert
Schriftliche Meldung an den Auftraggeber
Fester Ansprechpartner am Objekt

Was dazugehört

  • Gehwege, Zugänge und Hauseingänge
  • Zufahrten und Stellplätze nach Absprache
  • Räumung mit eigenen Geräten
  • Einsatz nach Witterungslage
  • Streugutbeschaffung und -lagerung
  • Einsatznachweis schriftlich, mit Datum und Uhrzeit
  • Abstimmung der Einsatzzeiten mit dem Auftraggeber
Grundsatz

Kontrollieren, dokumentieren, melden, koordinieren

Der Ablauf ist in allen vier Bereichen derselbe. Er ist der Grund, warum sich eine Betreuung in der Eigentümerversammlung erklären lässt.

01Kontrollieren

Begehung nach festem Rhythmus. Technik, Allgemeinflächen, Zugänge und Außenanlagen werden systematisch angesehen, nicht nur das, was gerade auffällt.

02Dokumentieren

Was auffällt, wird schriftlich festgehalten: was, wo, seit wann, mit Foto. Das ist die Grundlage für alles, was danach kommt.

03Melden

Die Meldung geht an den Auftraggeber, nicht an den Zufall. Bei Gefahr im Verzug sofort, sonst gesammelt im vereinbarten Rhythmus.

04Koordinieren

Auf Wunsch stimmen wir die Behebung ab, mit eigenen Leuten oder mit dem Handwerker, der ohnehin für das Objekt zuständig ist.

Frage zu diesem Bereich?

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