Winterdienst
Räum- und Streueinsätze mit eigenen Geräten auf Gehwegen, Zugängen und Zufahrten. Jeder Einsatz schriftlich mit Datum und Uhrzeit festgehalten.
- Bereich
- Immobiliendienstleistungen
- Einsatzgebiet
- Stuttgart und Region
- Ansprechpartner
- Hasan Güneş
Worum es hier geht
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen. Im Streitfall zählt aber nicht, dass geräumt wurde, sondern dass sich belegen lässt, wann. Wir räumen mit eigenen Geräten und halten jeden Einsatz schriftlich fest.
Was dazugehört
- Gehwege, Zugänge und Hauseingänge
- Zufahrten und Stellplätze nach Absprache
- Räumung mit eigenen Geräten
- Einsatz nach Witterungslage
- Streugutbeschaffung und -lagerung
- Einsatznachweis schriftlich, mit Datum und Uhrzeit
- Abstimmung der Einsatzzeiten mit dem Auftraggeber
Kontrollieren, dokumentieren, melden, koordinieren
Der Ablauf ist in allen vier Bereichen derselbe. Er ist der Grund, warum sich eine Betreuung in der Eigentümerversammlung erklären lässt.
Begehung nach festem Rhythmus. Technik, Allgemeinflächen, Zugänge und Außenanlagen werden systematisch angesehen, nicht nur das, was gerade auffällt.
Was auffällt, wird schriftlich festgehalten: was, wo, seit wann, mit Foto. Das ist die Grundlage für alles, was danach kommt.
Die Meldung geht an den Auftraggeber, nicht an den Zufall. Bei Gefahr im Verzug sofort, sonst gesammelt im vereinbarten Rhythmus.
Auf Wunsch stimmen wir die Behebung ab, mit eigenen Leuten oder mit dem Handwerker, der ohnehin für das Objekt zuständig ist.
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